Solange der „Schmachtlappen“ hing, dauerte die Fastenzeit
Das Fastenvelum war nicht bloß Dektor und Zeitanzeige
Schon die „Consuetudines“ von Farfa erwähnen um 1000 den Brauch, in der Fastenzeit vor dem Altar ein Velum, das Fastenvelum aufzuhängen (velum quadragesimale, Fastentuch; Fastenlaken, aber auch: Hungertuch – der Name „Hungerdoek“ ist in Münster 1306 erstmals belegt -, Kummertuch, Schmachtlappen; ursprünglich einfarbig schwarz oder violett). In einem meist rasterförmigen Bildaufbau wurde die Heilsgeschichte von der Schöpfung bis zum Weltende erzählt oder aber Tier-, Pflanzen- oder andere Motive dargestellt. In einer alten Handschrift aus Augsburg heißt es über das Hungertuch: „Darin [in der Fastenzeit] eszen sie 40 tag kein fleisch, auch nit milch, kesz, ayr, schmalz, dann vom remischen stuel erkaufft. Da verhüllt man die altar und hayligen mit einem tuech und last ein hungertuech herab, daz die syndige leut die götz nit ansehen“. Die Hungertücher sind Objekte eines mittelalterlichen Fastenbrauches, der Verhüllung des Altars durch das Fastenvelum, das später zum Symbol für Fasten und Buße wurde. So heißt es etwa in den Predigten Geilers von Kayserberg über das „Narrenschiff“: „Dich soll leren das Hungertuch, so man ufspannt, Abstinenz und Fasten.“
Aufgehangen wurde das Fastentuch zu Fastenbeginn am Aschermittwoch. Es hing im Chorbogen der Kirche vor dem Hauptaltar, verhüllte den Altar und konnte, da meist zweigeteilt, zur Seite gezogen werden. Das Fastentuch blieb hängen bis zur Komplet am Karmittwoch. Wenn aus der Passion zitiert wurde: „et velum templi scissimum est medium“ (und der Vorhang des Tempels riß mitten durch), wurde das Tuch herabgelassen. Die dadurch begründete Redensart: „Das Fastentuch ist gefallen“ bezeichnete – direkt und indirekt – das Ende der Fastenzeit.
Hungertücher zur Altarverhüllung verweisen auf die religiösen Verhüllungs- und Sichtbarkeitsriten. Sie finden sich nicht nur im Kult der Ostkirche, der Ikonostase; die Altarverhüllung der Westkirche steht in enger Verbindung mit der seit frühchristlichen Tagen bekannten Verhüllung des Kreuzes, der Bilder und Reliquiare während der Passionszeit. Die Westkirche hat eine Vorliebe für die Schaubarkeit kultischer Mysterien entwickelt, so dass sie keine ständige Verhüllung, sondern bloß eine zeitweilige kennt. Die Altarverhüllung in der Fastenzeit galt als Bußübung der Gläubigen in der Fastenzeit. An den Sonntagen der Fastenzeit wurde das Fastentuch vor dem Hauptalter geöffnet, nicht aber die Fastentücher vor den Seitenaltären. An Wochentagen wurde das Fastentuch auch vor dem Hauptaltar nicht zurückgezogen. Als Gründe für dieses Fastenbrauchtum werden angeführt: die so auch äußerlich sichtbare Unwürdigkeit der Gläubigen während der Bußzeit, die Verhüllung der Gottheit Christi während seiner Passion, die Parallelität des velum templi zum velum quadragesimale, wobei das Zerreißen des ersteren den Opfertod Christi anzeigte, das „Herabfallen“ des letzteren auf die bevorstehende Auferstehung verwies. Die Entfernung des Fastentuchs vor der Osternacht verdeutlichte, dass Christus wieder unverhüllt in göttlicher Herrlichkeit vor den Menschen steht, dass er den Himmel geöffnet hat und dass er die Blindheit des Herzen weggenommen hat, die hinderte, das Geheimnis seines Leidens zu verstehen. Der – allerdings keineswegs entwicklungsmäßig einheitliche – Gebrauch des Fastentuches änderte sich mit den theologischen Auffassungen. Als in der Gotik ein „Sichtbarkeitskult“ das „Sehenwollen“ des Mysteriums und damit des Altarsakramentes forderte, entstanden nicht nur Monstranzen für die Eucharistie und Ostensorien oder Reliquiare für die Reliquien: Die Lettner in den Kirchen, die sich dort befanden, wo später die Kommunionbank stand, und die somit den Blick in den Chorraum der Kirche einschränkten, fielen dem neuen Bedürfnis ebenso zum Opfer wie die Fastentücher. Sie erhielten nun kleinere Ausmaße und wurden so hoch in den Chorbogen gehangen, dass der Blick auf das Altarsakrament nicht versperrt wurde. Dadurch änderte sich die Funktion der Fastentücher: Ihr Aushängen bezeichnete nun nur noch die Buß- und Fastenzeit.
Ihre Hochblüte erlebten die Hungertücher im 14./15. Jahrhundert in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und England. Dieser Fastenbrauch scheint von den Klöstern, wahrscheinlich den Nonnenklöstern, ausgegangen zu sein und hat sich über die Stifts- und Kathedralkirchen in die Pfarrkirchen ausgebreitet. Mit Beginn der Neuzeit verflüchtigte sich auch dieser Brauch, hielt sich nur noch in Westfalen und im Münster zu Freiburg. Im Westfälischen erlebte das Hungertuch im 16. und 17. Jahrhundert einen erneuten Auftrieb. Nach dem II. Vatikanischen Konzil wurde der Brauch durch die Bischöfliche Aktion „Misereor“ 1976 neu belebt: Alle zwei Jahre erstellt ein Künstler ein neues Hungertuch, das in Kopie in vielen Kirchen aufgehangen wird und die Fastenzeit kennzeichnet, in der das Ersparte den Armen zukommen soll.
Herausragende Beispiele der Hungertücher sind in zwei geschlossenen Gruppen erhalten: in Westfalen und in Kärnten. Ansonsten haben sich nur Einzelstücke erhalten, die – wie im Falle von Gurk, Bedburdyck und Korschenbroich nachweisbar – mit Westfalen in Verbindung stehen. Das Hungertuch aus dem Dom von Gurk stammt aus dem Jahr 1458 und mißt 8,90 m × 8,87 m, das Virgener Fastentuch von 1598 mißt 5 m × 8 m. Das größte erhaltene Fastentuch in Deutschland stammt aus dem Jahr 1612 und gehört dem Freiburger Münster (12,25 m × 10 m). Einen hohen künstlerischen Wert hat das kürzlich renovierte Fastentuch von Zittau/Sachsen aus dem Jahr 1472 (8,6 m × 6,8 m). Das älteste bekannte Fastentuch besaß Sankt Aposteln in Köln, wo es 1875 verbrannte. Die Fastentücher bestanden meist aus Leinen, manchmal auch aus Seide. Die Tücher wurden bestickt, bedruckt oder bemalt. Unsere Redewendung, „am Hungertuch nagen“, geht auf diese Fastentücher zurück und meint: hungern, darben, ärmlich leben, kümmerlich vegetieren. Ursprünglich hieß es wohl: am Hungertuch „naejen“ = nähen, d.h. ärmlich, kümmerlich leben. In diesem Sinn auch: „Ich web’ euch nur ein Hungertuch“ in Freiligraths Gedicht „Aus dem Schlesischen Gebirge“ von 1844.